Medizinische Leistungen gemäß ärztlicher Delegation

Die Erbringung medizinischer Leistungen für Kranke oder Pflegebedürftige ist ein Hauptfeld unserer Tätigkeiten. Die Kosten trägt hierbei die Krankenversicherung. Das Budget der Pflegeversicherung wird für die Behandlungspflege nicht angetastet.
Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) finden sich die entsprechenden Regelungen und Vorgaben. Generell gilt, dass Ihr behandelnder Arzt die medizinischen Leistungen verordnet und somit an uns als Pflegedienst delegiert.
Dabei kann es sich um folgende Leistungen der Krankenversicherungen handeln:
Kosten und Abrechnung
Leistungen gemäß SGB V trägt Ihre Krankenversicherung sofern diese durch einen niedergelassenen Arzt verordnet wurden.
Bei gesetzlich Versicherten wird hierfür die ärztliche Verordnung zwecks Genehmigung Ihrer Krankenversicherung vorgelegt. Nach Genehmigung der Leistungen werden die Rechnungen von uns direkt bei der Krankenversicherung eingereicht.
Bei privat versicherten Kunden wird die ärztliche Verordnung zusammen mit der Abrechnung an den Kunden gesendet. Sie reichen Rechnung und Verordnung zwecks Erstattung bei Ihrer Versicherung ein.
Generell wird im Gesundheitswesen monatlich abgerechnet. D.h. am Beginn des Folgemonats erfolgt die Abrechnung des gesamten Vormonats.