Qualifizierte Freizeitgestaltung für pflegebedürftige Menschen
Neben dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 € im Monat zur Verfügung.
Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.
Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.
Welche Leistungen kann ich wahrnehmen?
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung.
Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.
Wir sind Liberté
Ambulant vor stationär ist mein Credo! Seit zwölf Jahren arbeiten wir nach diesem Leitbild für pflegebedürftige Menschen.
Wir kennen unsere Klienten und deren Angehörige persönlich. Der direkte Austausch mit Ihnen ist für uns essentiell.
Seit sechs Jahren bin ich mit Leib und Seele Pflegekraft bei Liberté. Ich schätze meine Arbeit und meine Kolleg*innen sehr.
ÖFFNUNGSZEITEN
Bürozeiten – Mo. – Fr. | 8:00 – 12:00 Uhr u. n. Vereinbarung |
Corona Tests – Mo. – Fr. | 8:00 – 12:00 Uhr |
Rufbereitschaft | 24 Std. |