Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige

Im Rahmen der Klientenaufnahme findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt. Dabei erhalten Sie Informationen zu den Budgets der Pflegeversicherungen, Anleitung und Hilfestellungen für pflegerische Handlungen, Informationen zu notwendigen Pflegehilfsmitteln und räumlichen Anpassungen sowie Informationen zu Dienstleistern wie Hausnotruf, Essen auf Rädern und mobilen Friseuren, Zahnärzten und med. Fußpflege.

Für Pflegebedürftige, die keinen Pflegedienst beauftragt haben und von Angehörigen versorgt werden, werden regelhaft sog. „Beratungsgespräche gemäß § 37.3 SGB XI“ angeboten und durch uns auch durchgeführt.

Unterlagen für Beratungsgespräche:

  • Versichertenkarte der Krankenversicherung

  • Kopie des Pflegegradbescheids

  • Aktueller Medikamentenplan

  • Letztes Entlassungsschreiben des Krankenhauses, Reha-Einrichtung oder aktuelle Diagnosen des Hausarztes

  • Aufstellung der vorhandenen Pflegehilfsmittel

  • ggf. Vollmachten und Patientenverfügung

Beratungsgespräch gem. § 37.3 SGB XI

Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen* ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten.

Definition:
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von einer unserer Pflegefachkräfte durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

*Beratungseinsätze sind bei Pflegegrad 2-3 halbjährlich durchzuführen, bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Verpflichtung zur Durchführung von Beratungseinsätzen.

Wir sind Liberté

Ambulant vor stationär ist mein Credo! Seit zwölf Jahren arbeiten wir nach diesem Leitbild für pflegebedürftige Menschen.

OLIVIA MUNARI
Wir kennen unsere Klienten und deren Angehörige persönlich. Der direkte Austausch mit Ihnen ist für uns essentiell.
MARKUS MUNARI

Seit sechs Jahren bin ich mit Leib und Seele Pflegekraft bei Liberté. Ich schätze meine Arbeit und meine Kolleg*innen sehr.

EDNA HÖVERMANN

ÖFFNUNGSZEITEN

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UNSER LEITBILD

Unsere Pflege basiert auf Mitmenschlichkeit und einem individuellen Menschenbild. Die Bedürfnisse des Klienten stehen bei uns im Vordergrund. 

Ein weltoffener Umgang mit allen Konfessionen und Weltanschauungen ist uns selbstverständlich; ebenso respektieren wir in unserer Arbeit andere Kulturen und Traditionen.

 ..von Leib, Seele und Geist stehen im Mittelpunkt. Wir unterstützen Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit. Ebenso wichtig ist uns die Biografie.

 Wir sehen uns als Gäste in der Wohnung des

Klienten. Für eine optimale individuelle Versorgung arbeiten wir eng mit anderen Berufsgruppen zusammen, die direkt oder indirekt am Pflegeprozess beteiligt sind.

 Unser Ziel ist es dem Klienten sein vertrautes Umfeld zu erhalten und zu stärken. Hierfür sind wir pflegend und beratend vor Ort tätig. Transparenz ist ein weiteres Ziel damit unser Handeln anschaulich und nachvollziehbar ist.
 Zu Grunde liegt eine fachlich fundierte Pflege, die ständig weiterentwickelt wird. Unsere Qualität beruht auf der sorgfältigen Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung.