Seit 1. Januar 2022 höhere Sachleistungen

Im Rahmen der am 11. Juni 2021 im Bundestag beschlossenen Pflegereform steigen die Pflegesachleistungsbezüge gem. § 36 SGB XI zum 1. Januar 2022.

Im einzelnen erhöhen sich die monatlichen Budgets bei der Leistungsart „Sachleistung“ wie folgt um circa 5%:

Pflegegrad 2: 724,00 Euro mtl. anstatt 689,00 Euro

Pflegegrad 3: 1.363,00 Euro mtl. anstatt 1.298,00 Euro

Pflegegrad 4: 1.693,00 Euro mtl. anstatt 1.612,00 Euro

Pflegegrad 5: 2.095,00 Euro mtl. anstatt 1.995,00 Euro

Dadurch werden ab Januar 2022 mehr Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung gedeckt und Eigenanteile der Pflegebedürftigen reduziert.

Zur Wahrheit gehört jedoch auch, das zum 1.9.2022 ein Tarifvertrag für die Pflege eingeführt werden soll, der in vielen Bereichen und Regionen zu höheren Gehältern in der Pflege führen wird und dementsprechend auch die Vergütungen für niedergelassene Pflegedienste angehoben werden müssen um diese Mehrausgaben zu refinanzieren.

Sachleistungen nach Pflegegrad

Eine Übersicht der Budgets ab 1.1.2022:

Pflegegrad
gem. MDK-Bescheid
Sachleistungen § 36 SGB XI
bis 31.12.2021
Entlastungs-budget bis 31.12.2021 Sachleistungen
§ 36 SGB XI
ab 1.1.2022
Entlastungs-budget ab 1.1.2022
Pflegegrad 1 0,00 € 125,00 € 0,00 € 125,00 €
Pflegegrad 2 689,00 € 125,00 € 724,00 € 125,00 €
Pflegegrad 3 1.298,00 € 125,00 € 1.363,00 € 125,00 €
Pflegegrad 4 1.612,00 € 125,00 € 1.693,00 € 125,00 €
Pflegegrad 5 1.995,00 € 125,00 € 2.095,00 € 125,00 €

Weitere jährliche Budgets

Hinzu kommen jährlich 1.612,00 Euro für Verhinderungspflege sowie jährlich 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege.

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