Seit 1. Januar 2022 höhere Sachleistungen

Im Rahmen der am 11. Juni 2021 im Bundestag beschlossenen Pflegereform steigen die Pflegesachleistungsbezüge gem. § 36 SGB XI zum 1. Januar 2022.
Im einzelnen erhöhen sich die monatlichen Budgets bei der Leistungsart „Sachleistung“ wie folgt um circa 5%:
Pflegegrad 2: 724,00 Euro mtl. anstatt 689,00 Euro
Pflegegrad 3: 1.363,00 Euro mtl. anstatt 1.298,00 Euro
Pflegegrad 4: 1.693,00 Euro mtl. anstatt 1.612,00 Euro
Pflegegrad 5: 2.095,00 Euro mtl. anstatt 1.995,00 Euro
Dadurch werden ab Januar 2022 mehr Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung gedeckt und Eigenanteile der Pflegebedürftigen reduziert.
Zur Wahrheit gehört jedoch auch, das zum 1.9.2022 ein Tarifvertrag für die Pflege eingeführt werden soll, der in vielen Bereichen und Regionen zu höheren Gehältern in der Pflege führen wird und dementsprechend auch die Vergütungen für niedergelassene Pflegedienste angehoben werden müssen um diese Mehrausgaben zu refinanzieren.
Sachleistungen nach Pflegegrad
Eine Übersicht der Budgets ab 1.1.2022:
Pflegegrad gem. MDK-Bescheid |
Sachleistungen § 36 SGB XI bis 31.12.2021 |
Entlastungs-budget bis 31.12.2021 | Sachleistungen § 36 SGB XI ab 1.1.2022 |
Entlastungs-budget ab 1.1.2022 |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0,00 € | 125,00 € | 0,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 689,00 € | 125,00 € | 724,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.298,00 € | 125,00 € | 1.363,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.612,00 € | 125,00 € | 1.693,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 5 | 1.995,00 € | 125,00 € | 2.095,00 € | 125,00 € |
Weitere jährliche Budgets
Hinzu kommen jährlich 1.612,00 Euro für Verhinderungspflege sowie jährlich 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege.
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