Ab 1. Januar 2024 höhere Sachleistungen
Im Rahmen der im Bundeskabinett beschlossenen Pflegereform steigen die Pflegesachleistungsbezüge gem. § 36 SGB XI zum 1. Januar 2024.
Im einzelnen erhöhen sich die monatlichen Budgets bei der Leistungsart „Sachleistung“ wie folgt um circa 5%:
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2: 761 Euro (statt bislang 724 Euro)
Pflegegrad 3: 1.432 Euro (statt bislang 1.363 Euro)
Pflegegrad 4: 1.778 Euro (statt bislang 1.693 Euro)
Pflegegrad 5: 2.200 Euro (statt bislang 2.095 Euro)
Dadurch werden ab Januar 2024 mehr Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung gedeckt und Eigenanteile der Pflegebedürftigen reduziert.
Im darauffolgenden Jahr 2025 sollen auch die Beträge für Pflegesachleistungen noch einmal steigen.
Danach sollen die Beträge alle drei Jahre an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst werden. Das erste Mal voraussichtlich zum 1. Januar 2028.
Sachleistungen nach Pflegegrad
Eine Übersicht der aktuellen Budgets (Stand: Dezember 2023):
Pflegegrad
|
Sachleistungen § 36 SGB XI bis 31.12.2023 |
Entlastungs-budget (unverändert) |
Sachleistungen § 36 SGB XI ab 1.1.2024 |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0,00 € | 125,00 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2 | 724,00 € | 125,00 € | 761,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.363,00 € | 125,00 € | 1.432,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.693,00 € | 125,00 € | 1.778,00 € |
Pflegegrad 5 | 2.095,00 € | 125,00 € | 2.200,00 € |
Weitere jährliche Budgets
Hinzu kommen jährlich 1.612,00 Euro für Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI sowie jährlich 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB XI.
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