Ab 1. Januar 2023 höhere Sachleistungen

Im Rahmen der am 5. April 2022 im Bundeskabinett beschlossenen Pflegereform steigen die Pflegesachleistungsbezüge gem. § 36 SGB XI zum 1. Januar 2023.

Im einzelnen erhöhen sich voraussichtlich die monatlichen Budgets bei der Leistungsart „Sachleistung“ wie folgt um circa 5%:

Pflegegrad 2: 760,00 Euro mtl. anstatt 724,00 Euro

Pflegegrad 3: 1.431,00 Euro mtl. anstatt 1.363,00 Euro

Pflegegrad 4: 1.778,00 Euro mtl. anstatt 1.693,00 Euro

Pflegegrad 5: 2.200,00 Euro mtl. anstatt 2.095,00 Euro

Dadurch werden ab Januar 2023 mehr Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung gedeckt und Eigenanteile der Pflegebedürftigen reduziert.

Sachleistungen nach Pflegegrad

Eine Übersicht der aktuellen Budgets (Stand: Juli 2023):

Pflegegrad
gem. MDK-Bescheid
Sachleistungen § 36 SGB XI
bis 31.12.2021
Entlastungs-budget bis 31.12.2021 Sachleistungen
§ 36 SGB XI
ab 1.1.2022
Entlastungs-budget ab 1.1.2022
Pflegegrad 1 0,00 € 125,00 € 0,00 € 125,00 €
Pflegegrad 2 689,00 € 125,00 € 724,00 € 125,00 €
Pflegegrad 3 1.298,00 € 125,00 € 1.363,00 € 125,00 €
Pflegegrad 4 1.612,00 € 125,00 € 1.693,00 € 125,00 €
Pflegegrad 5 1.995,00 € 125,00 € 2.095,00 € 125,00 €

Weitere jährliche Budgets

Hinzu kommen jährlich 1.612,00 Euro für Verhinderungspflege sowie jährlich 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege.

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